Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Bergführer Tobias Stampfl (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und dem
Vertragspartner (nachfolgend "Kunde" genannt).
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Teilnahmeberechtigte, gesundheitliche Verfassung, Schlechtwetterregelung
(1) Zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist grundsätzlich jeder berechtigt, der mit dem Veranstalter einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat, gesund ist, den Anforderungen der jeweiligen
Veranstaltung genügt und die jeweils für die Veranstaltung geforderte funktionstüchtige Ausrüstung auf eigene Kosten mitbringt.
(2) Der Kunde hat verstanden, dass für die ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung der Veranstaltung eine körperlich und gesundheitlich uneingeschränkte gute Verfassung erforderlich ist.
Insofern ist der Kunde verpflichtet, dem Veranstalter gegenüber etwaige gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Der Veranstalter ist
berechtigt, einen Kunden von der Veranstaltung auszuschließen, wenn er objektiv nachvollziehbar im Hinblick auf die körperliche oder gesundheitliche Konstitution des Kunden Bedenken im Hinblick
auf eine gefahrlose Teilnahme hat. Der Veranstalter ist auch berechtigt, zu Beginn oder auch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für eine gefahrlose Veranstaltungsdurchführung nicht erfüllt, ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausschließen.
Gleiches gilt für Fälle, in welchen der Kunde die Anweisung des Veranstaltungsleiters missachtet. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr ist in all diesen Fällen ausgeschlossen.
(3) Es liegt in der Entscheidung des Veranstalters, Veranstaltungen aus Wetter- oder witterungsbedingten Gründen abzusagen. In diesem Falle erhält der Kunde eine Gutschrift, die ihn berechtigt,
innerhalb von zwei Jahren eine gleichwertige Veranstaltung nach seiner Wahl zu besuchen.
§ 3 Angebot, Vertragsabschluss und Leistungsumfang
(1) Das Angebot des Veranstalters ist freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder der mündlichen Absprache durch den Veranstalter und mit dem dort bezeichneten Leistungsumfang zustande.
(3) Alle Veranstaltungen werden vom Veranstalter gewissenhaft, präzise und sorgfältig geplant und vorbereitet. Ein darüber hinausgehender Erfolg, gleich welcher Art, insbesondere ein Gipfelerfolg
oder andere subjektive Vorstellungen, die der Kunde mit der Veranstaltung verbindet, ist ausdrücklich nicht geschuldet.
(4) Die beschriebenen Führungen und Kurse sind Vorschläge. Um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten, ist der Veranstalter vor Ort berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen, sobald die
Witterungsbedingungen, Lawinengefahr, mangelnde Kondition oder andere sicherheitsrelevante Aspekte dazu Anlass geben. Die endgültige Entscheidung trifft der Veranstalter.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Preise, die individuell bei einem schriftlichen Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Veranstalters angegeben werden. Sollten keine solchen Preise angegeben sein, gelten
die zum Zeitpunkt der Veranstaltung auf der Homepage des Veranstalters aufgeführten Preise.
(2) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort und
ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig.
§ 5 Rücktritt
Der Kunde kann von dem Vertrag vor
Veranstaltungsbeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden dem Kunden
nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
-
44 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des
Veranstaltungspreises.
-
29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des
Veranstaltungspreises.
-
Ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 70% des
Veranstaltungspreises.
-
Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 95% des
Veranstaltungspreises.
§ 6
Rücktrittsrecht des Veranstalters
Aus wirtschaftlichen Gründen sind für die einzelnen
Veranstaltungen die in den Angeboten jeweils genannten Mindesteilnehmerzahlen für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlich. Wird die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, macht
der Veranstalter den Kunden ein neues Angebot. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann der Veranstalter vom Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden bis spätestens sieben Tage
vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten.
§ 7 Haftungsausschluss
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ebenso haftet der Veranstalter unbeschränkt wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
(2) Der Veranstalter haftet für die durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachten Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Hat der Veranstalter wesentliche Vertragspflichten
leicht fahrlässig verletzt, ist die daraus resultierende Schadensersatzhaftung begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
(3) Im Übrigen ist jegliche anderweitige Schadensersatzhaftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
(4) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 und 2 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 8 Höhere Gewalt
(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Naturkatastrophen wie z.B. (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Feuer, Lawinen) Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse
(z.B. Streik oder Aussperrung), zurückzuführen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
(2) Hält ein Fall höherer Gewalt länger als drei Monate an, steht jeder Partei das Recht zu, den Vertrag zu kündigen, ohne dass hierdurch Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche der
anderen Partei entstehen.
§ 9 Gutscheine
Sämtliche von dem Veranstalter ausgestellten Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Regelung und verfallen in der Regel nach einem Zeitraum von 3
Jahren.
§ 10 Versicherungen
Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Reiserücktritts-, Haftpflicht-, Unfall- sowie gegebenenfalls Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Selbstverständlich ist der Veranstalter
haftpflichtversichert.
§11 Rechte an Fotos und Videos
(1) Fotos und Filme, die entweder von dem Veranstalter, seinen Erfüllungsgehilfen oder von anderen Teilnehmern während der Veranstaltung gemacht werden, werden auf der Homepage des
Veranstalters zum Downloaden bereit gestellt. Diese Fotos und Filme können auch auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht werden.
(2) Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er dies vor oder unmittelbar nach Ende der Veranstaltung dem Veranstalter schriftlich mitteilen. Wenn keine Mitteilung erfolgt, geht der
Veranstalter davon aus, dass der Kunde mit der Bereitstellung und der Veröffentlichung einverstanden ist.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit einer solchen Forderung aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 13 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages – einschließlich etwaiger Nebenabreden – bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
§ 14 Schlussbestimmungen – Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss etwaiger kollisionsrechtlicher Regelungen.
(2) Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Schließung von Vertragslücken.